wichtig zu wissen...
Ein Kleingarten wird nicht wie eine Immobile auf dem freien Markt gehandelt, sondern kann nur gepachtet werden. Bei dem Erwerb eines Kleingartens wird man automatisch Mitglied in einem Verein, mit dem man den Pachtvertrag für die Parzelle abschließt. Der Verein überlässt dann dem Pächter die gepachtete Parzelle für die kleingärtnerische Nutzung. Bei Übernahme der Parzelle sind für den auf der Parzelle befindliche Bewuchs und die Laube, deren Wert von einer Schätzkommission ermittelt wurde, eine Ablöse an den Vorpächter zu zahlen. Die gepachtete Parzelle ist kein persönliches Eigentum, während die auf der Parzelle befindliche Laube Eigentum des Pächters ist.
Regeln und Pflichten
Mit der Unterschrift auf dem Pachtvertrag für einen Garten werde ich Vereinsmitglied. Als Vereinmitglied akzeptiere ich die Regeln und übernehme auch Pflichten. Will ich das? Akzeptiere ich die Regeln? Komme ich meinen Pflichten nach? Deshalb will dies auch gut überlegt sein. Lest euch die ausgehändigte Vereinsatzung und Gartenordung vorher durch. Fragt bei Unklarheiten vorher. Nutzt hierfür die Sprechstunden die von den Gartenvereinen angeboten werden.
Vereinsleben
Als Gartenneuling gehört es sich bei der ersten Jahresversammlung zu erscheinen, da dort immer die neuen Gartenfreunde vorgestellt werden und man selber den Vereinsvorstand kennenlernt und sich mit anderen Gartenfreunden austauschen kann.
Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet sich auch aktiv am Vereinsleben zu beteiligen.
In unserm Verein bedeutet dies mindestens zur Jahresversammlung zu erscheinen, die Termine zur Gemeinschaftsarbeit wahrzunehmen, die Teilnahme an Festveranstaltungen und vielleicht auch beim Ausrichten von Festveranstaltungen zu helfen.