Freisitz

Freisitz Holzdeck Liegestuhl

 

 

Für Gärten in Kleingartenanlagen gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Das bedeutet, ein überdachter Freisitz verringert die zulässige Laubengröße.

 

Mit meiner Laube gehöre ich zu den Glücklichen, deren Überdachung noch aus uralten Zeiten Bestandschutz genießt.

Im Zuge der Instandsetzung der Laube konnte ich die verwitterte Überdachung ohne Beanstandung durch den Verein durch eine neue ersetzen.

 

Nach mehreren Sommern habe ich festgestellt, dass ich den Raum in der Laube relativ wenig für den Aufenthalt nutze. 

Wenn es die Temperaturen zulassen halte ich mich meist draußen im Freisitz auf.

 

Ein festes Dach hat den Vorteil, dass der Freisitz auch bei schlechten Wetter genutzt werden kann. Mobile Lösungen mit Markise oder Sonnenschirm halten dem Norddeutschen Wetter nicht stand. Bei Neubau einer Gartenlaube würde ich von der erlaubten Grundfläche von 24m² einen überdachten Freisitz einplanen und auf Nutzraum verzichten. 

 

Wenn ihr mit dem Gedanken spielt einen Freisitz zu errichten, dann sucht vorab das Gespräch mit eurem Vorstand.

In den meisten Fällen wird eine Lösung gefunden, die sich Satzungskonform umsetzen lässt.